Wer direkt nach dem Abitur an die Uni geht, hat eine ganze Reihe an Finanzierungsmöglichkeiten: BAföG und Kindergeld kennt vermutlich jeder. Viele junge Menschen werden auch finanziell von ihren Eltern unterstützt. So ist es den meisten Studierenden möglich, mit einem Nebenjob finanziell über die Runden zu kommen und sich, davon abgesehen, auf ihr Studium zu konzentrieren. Doch wie bestreitet man seinen Lebensunterhalt, wenn man 30, 40 oder 50 Jahre alt ist? Auch dann gibt es Möglichkeiten, finanziell Unterstützung zu erhalten, um nicht alles allein stemmen zu müssen. Wie du dein berufsbegleitendes Studium finanzieren kannst, erkläre ich dir genauer in diesem Artikel.
BAföG
Die meisten Studierenden, die sich Gedanken um Ihre Finanzierung machen, stoßen zunächst auf das Bundesausbildungsförderungsgeld, kurz: BAföG. Was viele nicht wissen: Unter Umständen ist es auch möglich, sich im Fernstudium durch diese Art der Förderung unterstützen zu lassen. Das BAföG ist ein Studienkredit, der monatlich ausgezahlt wird und nur zur Hälfte zurückgezahlt werden muss. Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach Ende des Studiums und kann ebenso in Raten erfolgen – du hast also ausreichend Zeit, um im Berufsleben anzukommen. Damit dein Fernstudium durch BAföG finanziert werden kann, gibt es folgende Voraussetzungen:
- Es muss sich um ein Erststudium handeln. Wenn du bereits vorher einen Bachelor oder Master abgeschlossen hast, ist die Förderung nicht erneut möglich.
- Der Abschluss muss gleichwertig zu einem Präsenzstudium sein, d.h. muss an einer anerkannten Hochschule oder Universität erfolgen, beispielsweise an der Fernuni Hagen.
- Du musst in Vollzeit studieren, d.h. es ist nicht möglich, neben dem Studium beispielsweise in Vollzeit oder Teilzeit zu arbeiten. Nur ein Minijob würde das BAföG nicht beeinflussen.
- Du darfst nicht älter als 45 Jahre alt sein.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kannst du – auch im Fernstudium – ganz normal einen Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung stellen.
Aufstiegs-BAföG (AFBG): Die wichtigste Förderung für berufliche Weiterbildung
Das klassische BAföG ist vor allem für Erstakademiker ohne Berufserfahrung gedacht. Das Aufstiegs-BAföG (offiziell: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) richtet sich hingegen gezielt an Menschen, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich nun auf einem höheren Niveau weiterbilden möchten. Dein berufsbegleitendes Psychologiestudium kannst du damit dennoch leider in der Regel nicht finanzieren lassen.
Was ist das Aufstiegs-BAföG genau?
Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen. Es wurde 2020 deutlich ausgebaut und gehört damit zu den attraktivsten Fördermitteln für Berufstätige, die sich weiterqualifizieren wollen. Typische Abschlüsse, die gefördert werden:
- Meister (Handwerk, Industrie, Landwirtschaft)
- Fachwirt und Fachkaufmann (IHK)
- Techniker und Betriebswirt (staatlich geprüft)
- Erzieher und vergleichbare Fachschulabschlüsse
- Bachelor Professional und Master Professional (seit der DQR-Einordnung 2020)
- Weitere Fortbildungsabschlüsse oberhalb der Facharbeiterebene
Der entscheidende Unterschied zum regulären BAföG: Das Aufstiegs-BAföG ist nicht einkommensabhängig beim Maßnahmeförderanteil (Lehrgangs- und Prüfungskosten) und steht grundsätzlich allen offen – unabhängig vom Alter. Es gibt keine Altersgrenze wie beim klassischen BAföG.
Kann ich mein berufsbegleitendes Psychologiestudium durch Aufstiegs-BAföG finanzieren?
Wer berufsbegleitend Psychologie studieren möchte und sich fragt, ob das Aufstiegs-BAföG dafür infrage kommt, muss leider mit einem klaren Nein vorliebnehmen. Ein Psychologiestudium an einer Hochschule – ob Bachelor of Science, Master of Science oder ein berufsbegleitender Fernstudiengang – ist nicht über das AFBG förderbar. Das Aufstiegs-BAföG ist gesetzlich auf berufliche Aufstiegsfortbildungen beschränkt, also auf Abschlüsse wie Meister, Fachwirt oder Techniker, die außerhalb des Hochschulsystems angesiedelt sind. Akademische Studiengänge fallen strukturell nicht darunter – unabhängig davon, ob sie berufsbegleitend oder in Vollzeit absolviert werden.
Wer bereits eine Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat und nun Psychologie als Zweitstudium berufsbegleitend studieren möchte, hat jedoch eine steuerlich attraktive Alternative. Die Studienkosten können als Werbungskosten unbegrenzt von der Steuer abgesetzt werden. Per Verlustvortrag kannst du auch dann dein Fernstudium von der Steuer absetzen, wenn in den Studienjahren noch keine hohe Steuerlast anfällt. Wie das konkret funktioniert, erkläre ich dir weiter unten.
Finanzierung durch den Arbeitgeber
Wenn du dich neben der Arbeit, nicht aus einer Arbeitslosigkeit heraus, weiterbilden möchtest, kann es gut sein, dass dein Arbeitgeber dir unterstützend zur Seite steht. Immerhin kommt dein neues Wissen dem Unternehmen zugute, in dem du angestellt bist. Bei einem Gespräch mit der Personalabteilung oder deinem Vorgesetzten wirst du mehr in Erfahrung bringen können. Manche Unternehmen unterstützen ihre Arbeitnehmer beispielsweise durch Bildungsurlaub, andere bieten direkte finanzielle Unterstützung als jährliche Pauschale. Ein Nachteil könnte es allerdings sein, dass du dich möglicherweise verpflichten musst, auch nach Abschluss deines Studiums für einen gewissen Zeitraum bei diesem Arbeitgeber zu bleiben.
Jobcenter oder Arbeitsamt
Die Agentur für Arbeit bietet eine ganze Menge an Förderungsmöglichkeiten an, die teilweise auch für Studierende relevant sein können:
- Bildungsgutscheine (für Arbeitslose, aber auch für Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind – und sich deshalb zum Beispiel über ein Fernstudium weiterqualifizieren möchten)
- Berufsausbildungsbeihilfe für Menschen mit Behinderung (die beispielsweise aus Krankheitsgründen auf ein Fernstudium zurückgreifen, anstatt in Präsenz zu studieren)
- Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose (die über das Studium Ihre Jobchancen erhöhen können)
- Förderungsmöglichkeiten für alleinerziehende Mütter und Väter (die beispielsweise neben ihrer Care-Tätigkeit ein Fernstudium absolvieren)
Je nachdem, in welcher Lebenssituation du dich befindest, könnten diese Angebot für dich interessant sein. Mehr Informationen findest du direkt bei der Agentur für Arbeit – hier kann man sich beispielsweise auch zu Förderungsmöglichkeiten beraten lassen.
Stipendien
Generell gibt es eine ganze Reihe an Stipendien für Studierende. Wenn du ein Fernstudium oder ein berufsbegleitendes Studium absolvierst, dann ist die Auswahl der möglichen Stipendienprogramme begrenzt – doch es gibt sie! Das bekannteste Stipendium ist vermutlich das Deutschlandstipendium. Besonders gute Chance hat man hier, wenn man besonders erfolgreich studiert, sich sozial oder gesellschaftlich engagiert oder schwierige Lebensumstände zu überwinden hat oder hatte. Die Höhe der Förderung beträgt beim Deutschlandstipendium 300 Euro pro Monat und ist einkommensunabhängig. Darüber hinaus bieten aber auch viele Anbieter von Fernstudiengängen eigene Förderungsprogramme an. Es macht definitiv Sinn, dort einmal nachzufragen! Besonders gute Chancen hast du, wenn du unter 30 Jahre alt bist und es sich beim Fernstudium um dein Erststudium handelt. Dann kommen eventuell auch bekannte Stiftungen wie die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Hans-Böckler-Stiftung oder die Konrad-Adenauer-Stiftung in Frage. Ein guter Ansatzpunkt für die Recherche ist die Suchmaschine mystipendium.de.
Aufstiegsstipendium: Besonders geeignet für ein berufsbegleitendes Psychologiestudium
Wer bereits eine Berufsausbildung mit sehr gutem Abschluss absolviert hat und nun berufsbegleitend Psychologie studieren möchte, sollte das Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) unbedingt auf dem Radar haben. Es ist das einzige akademische Begabtenförderungsprogramm, das explizit für Berufserfahrene und berufsbegleitende Studiengänge – inklusive Fernstudium – ausgeschrieben ist. Die Förderung beträgt 3.045 Euro pro Jahr als einkommensunabhängige Pauschale, die nicht zurückgezahlt werden muss. Voraussetzungen sind ein Berufsabschluss mit Note 1,9 oder besser, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie ein erstes akademisches Studium. Ein B.Sc. Psychologie – etwa an der FernUniversität in Hagen – ist damit grundsätzlich förderfähig. Wichtig: Die Bewerbung muss vor Studienbeginn oder spätestens im zweiten Semester eingereicht werden. Alle Infos und das Bewerbungsportal findest du auf sbb-stipendien.de.
Studienkredite
Das BAföG ist nicht der einzige zur Verfügung stehende Studienkredit. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, die du dir anschauen kannst, wenn du beispielsweise die Bedingungen für das BAföG nicht erfüllst. Dabei ist es definitiv wichtig, sich vorher gut zu informieren und verschiedene Angebote abzugleichen, da die Konditionen der Kredite teils stark variieren. Ein Studienkredit, der für viele Studierende in Frage kommt, ist der KfW-Studienkredit. Die Altersgrenze liegt hier bei 45 und es sind insgesamt vergleichsweise wenige Bedingungen zu erfüllen. Über den KfW-Studienkredit kann man sich bis zu 650 Euro monatlich auszahlen lassen. Für Berufstätige kommt außerdem möglicherweise der Festo Bildungsfonds in Frage. Wenn du eine gute Übersicht über sämtliche Kredite erhalten möchtest, dann schaue dir einmal den CHE Studienkredit Vergleich an.
Neben den Krediten gibt es noch die Möglichkeit der Förderung über Bildungsfonds. Dabei ist es meist so, dass die Rückzahlung später von deinem Einkommen abhängt. Das bedeutet, dass du mehr zurückzahlen musst, je mehr du verdienst. Der Vorteil bei diesem System ist, dass die Gefahr der Überschuldung durch ein Studium äußerst gering ist.
Hilfsmöglichkeit in Notlagen
Nicht immer läuft das Leben so, wie man es geplant hat. Es kann immer passieren, dass etwas Unvorhergesehenes geschieht, das Studium länger dauert als gedacht oder das Geld gegen Ende des Studiums plötzlich ausbleibt. In diesem Fall gibt es immer noch eine Reihe an Hilfsmöglichkeiten, die du in Anspruch nehmen kannst.
Wenn du bereits am Ende deines Studiums bist und in finanzielle Schwierigkeiten kommst, kommt für dich möglicherweise ein Studienabschluss- oder Überbrückungsdarlehen der lokalen Studentischen Darlehenskasse oder des Studentenwerks in Frage.
Wenn du BAföG als Volldarlehen erhältst oder keinen Anspruch (mehr) auf BAföG hast, kannst du unter Umständen Wohngeld beantragen. Dies trifft vor allem dann zu, wenn du alleine oder in einer WG wohnst.
Bürgergeld und Sozialhilfe sind für Vollzeitstudierende in der Regel nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung: Wenn du in Teilzeit studierst oder krankheitsbedingt dein Studium pausieren musst, ist es mitunter möglich, diese Hilfen in Anspruch zu nehmen. Ebenso gilt dies für werdende Mütter (ab der 13. Schwangerschaftswoche), für Alleinerziehende oder wenn du aus medizinischen Gründen einen Mehraufwand an Kosten für deine Ernährung hast.
In Teilzeit arbeiten oder Ersparnisse nutzen
Wenn du bereits fest im Berufsleben stehst und dich dafür entscheidest, noch einmal ein berufsbegleitendes Studium zu finanzieren, hast du einen großen Vorteil: Du besitzt bereits eine fertige Berufsausbildung und hast möglicherweise sogar einiges an Geld gespart, von dem du nun zehren kannst. So hast du gute Karten in der Finanzierung, selbst wenn du keine staatliche Hilfe bekommst oder von deinem Arbeitgeber unterstützt wirst. Da das Fernstudium dir viel zeitliche Flexibilität ermöglicht, entscheiden sich viele Fernstudierende dazu, das Studium neben der Arbeit zu absolvieren. Eine gute Möglichkeit wäre es beispielsweise, in Teilzeit zu Arbeiten und in Teilzeit zu studieren. Auf diese Weise wirst du dich nicht überlasten und hast im Idealfall immer noch ausreichend Geld zum Leben übrig. Andere Menschen legen bewusst Monat für Monat etwas Geld zurück, bevor Sie dann das Studium beginnen, welches sie von ihrem Ersparten finanzieren.
Es gibt viele Möglichkeiten, um ein berufsbegleitendes Studium zu finanzieren
Der Übergang von der Schule zur Universität wird oft durch Finanzierungsoptionen wie BAföG, Kindergeld oder Unterstützung der Eltern erleichtert. Doch für Personen, die später im Leben ein berufsbegleitendes Studium finanzieren wollen, gestaltet sich dieses Unterfangen komplexer. Dennoch stehen auch für sie verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Zunächst kann BAföG in bestimmten Fällen auch für Fernstudien genutzt werden. Arbeitgeber können ebenfalls eine Finanzierungsmöglichkeit darstellen, insbesondere wenn die Weiterbildung dem Unternehmen zugutekommt.
Das Jobcenter oder Arbeitsamt bietet verschiedene Fördermöglichkeiten an, die auch für Studierende relevant sein können, je nach individueller Lebenssituation. Neben dem Deutschlandstipendium gibt es außerdem Programme von Fernstudienanbietern sowie von bekannten Stiftungen, die Unterstützung bieten könnten und möglicherweise auch für dich in Frage kommen, wenn du berufsbegleitend studierst. Für Studierende, die die Bedingungen für BAföG nicht erfüllen, stehen alternative Studienkredite zur Verfügung. Für Notlagen während des Studiums gibt es Hilfsmöglichkeiten wie Studienabschluss- oder Überbrückungsdarlehen, Wohngeld oder Sozialhilfe. Wenn du bereits im Berufsleben stehst, hast du möglicherweise Ersparnisse oder kannst in Teilzeit arbeiten, um das Studium zu finanzieren.
Steuerliche Vorteile: Studienkosten als Werbungskosten absetzen
Ein oft übersehener Vorteil des berufsbegleitenden Studiums: Du kannst einen erheblichen Teil deiner Studienkosten von der Steuer absetzen – und so effektiv einen Teil deiner Ausgaben zurückholen. Wer berufstätig ist und nebenberuflich studiert, kann die Kosten in der Regel als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das gilt insbesondere dann, wenn das Studium der Verbesserung der beruflichen Qualifikation dient oder auf eine neue Tätigkeit abzielt.
Wichtig: Der steuerliche Abzug als Werbungskosten ist möglich, wenn es sich um ein Zweitstudium oder eine Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Berufs handelt. Bei einem Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung sind die Kosten hingegen nur als Sonderausgaben (max. 6.000 € pro Jahr) absetzbar. Diese Unterscheidung spielt jedoch für die meisten berufsbegleitend Studierenden keine Rolle. Typischerweise können sie bereits eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Erststudium vorweisen.
Was kannst du konkret absetzen?
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten absetzbaren Kostenpositionen für berufsbegleitende Studierende:
| Kostenpunkt | Absetzbar als | Hinweise |
|---|---|---|
| Studiengebühren & Semesterbeiträge | Werbungskosten (100 %) | Alle Gebühren an der Hochschule oder Fernuni vollständig absetzbar |
| Laptop, Tablet, PC | Werbungskosten (anteilig oder 100 %) | Bei nahezu ausschließlich beruflicher/studientechnischer Nutzung voll absetzbar. Geräte bis 800 € netto können sofort abgesetzt werden (GWG-Regelung); teurere Geräte werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben (3 Jahre). |
| Fachliteratur & Lernmaterialien | Werbungskosten (100 %) | Fachbücher, Skripte, Lernkarten – Kassenbon aufbewahren! |
| Fahrtkosten zur Hochschule / Präsenzveranstaltungen | Werbungskosten (Entfernungspauschale) | 0,30 € pro Kilometer (einfache Strecke) für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km. Auch Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind absetzbar. |
| Heimarbeitsplatz / häusliches Arbeitszimmer | Werbungskosten (pauschal oder anteilig) | Ab 2023: Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € / Jahr), auch ohne separates Arbeitszimmer. Wer ein ausschließlich beruflich genutztes Zimmer nachweisen kann, kann die anteiligen Raumkosten vollständig absetzen. |
| Internetkosten | Werbungskosten (anteilig) | In der Regel 50 % des monatlichen Beitrags bei gemischter privater/beruflicher Nutzung; bei nachweislich überwiegend studienbedingter Nutzung auch mehr möglich. |
| Prüfungsgebühren & Zulassungskosten | Werbungskosten (100 %) | Gebühren für Prüfungen, Anerkennungen und Zertifizierungen |
| Übernachtungskosten bei Blockveranstaltungen | Werbungskosten (100 %) | Hotel oder Unterkunft bei auswärtigen Präsenzphasen, inkl. Tagegeld für Verpflegungsmehraufwand (14 € für Abwesenheit > 8 Std., 28 € bei mehrtägiger Abwesenheit). |
| Büromaterial & Druckkosten | Werbungskosten (100 %) | Druckerpatronen, Papier, Stifte, Ordner usw. |
Wie viel kannst du tatsächlich sparen?
Wie hoch deine Steuerersparnis ausfällt, hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Ein konkretes Beispiel: Angenommen, du hast im Jahr 3.500 € Studienkosten (Gebühren, Laptop, Fahrtkosten, Bücher), bist verheiratet und zahlst einen Grenzsteuersatz von 30 %. Dann sparst du rechnerisch rund 1.050 € Steuern – allein durch sorgfältiges Belege sammeln.
Je höher dein Einkommen und damit dein Grenzsteuersatz, desto mehr lohnt sich das Absetzen. Als Faustregel gilt: Bei einem Grenzsteuersatz zwischen 25 und 42 % werden dir 25 bis 42 Cent pro abgesetztem Euro erstattet.
Verlustvortrag: Studienkosten jetzt erfassen, Steuern später sparen
Was viele nicht wissen: Du musst im Jahr deiner Studienausgaben gar keine Steuern zahlen, um von den Werbungskosten zu profitieren. Der sogenannte Verlustvortrag (§ 10d EStG) ist ein mächtiges Werkzeug, das es dir erlaubt, Ausgaben von heute mit Einnahmen von morgen zu verrechnen – selbst wenn zwischen beidem mehrere Jahre liegen.
Das Prinzip in drei Schritten
Schritt 1 – Kosten erfassen, auch ohne Steuerlast: Du gibst deine Studienkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung an, obwohl du in diesem Jahr wenig oder gar keine Einkommensteuer zahlst. Das Finanzamt errechnet einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte – einen steuerlichen Verlust.
Schritt 2 – Verlust wird festgestellt und konserviert: Das Finanzamt erlässt einen Feststellungsbescheid über den verbleibenden Verlustvortrag. Dieser Bescheid ist dein „Steuerguthaben auf Vorrat“ – er verfällt nicht und wird automatisch ins nächste Jahr übertragen.
Schritt 3 – Verrechnung in einem einkommensstärkeren Jahr: Sobald du nach dem Studium mehr verdienst, wird der vorgetragene Verlust automatisch mit deinem zu versteuernden Einkommen verrechnet. Du zahlst in diesem Jahr entsprechend weniger Steuern.
Planung ist das A und O
Du siehst: Es erfordert etwas an Planung, ein berufsbegleitendes Studium zu finanzieren. Doch es ist keinesfalls unmöglich. Geld sollte kein Grund sein, aus dem du dir deinen Traum nicht erfüllst!
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Erzähl mal – hast du auch berufsbegleitend studiert oder ein Fernstudium durchlaufen? Oder denkst du gerade darüber nach? Wie hast du das mit der Finanzierung geregelt? Schreib es mir in die Kommentare!
Du planst ein berufsbegleitendes Studium und fragst dich, wie du das finanziell und organisatorisch stemmen kannst? Im Newsletter teile ich regelmäßig Artikel zu Finanzierung, Studienorganisation und dem berufsbegleitenden Studium mit 30+: Zum Newsletter. Und wenn du dir jemanden wünschst, der dich dabei begleitet, einen klaren Plan zu entwickeln und dranzubleiben, dann schau dir gern mein Coaching-Angebot an!
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