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Studieren mit Kind – So gelingt das Studium als junge Mutter

Unter der Gruppe jener, die sich dazu entscheiden, mit Ü30 noch einmal zu studieren, sind statistisch gesehen nicht wenige, die ebenso Eltern sind. Laut der 22. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (2024) haben rund 8 % aller Studierenden in Deutschland mindestens ein Kind – eine Zahl, die die Realität vieler Hochschulen widerspiegelt und zeigt: Studieren mit Kind ist keine Ausnahme.

Die meisten Frauen, die eine Familie gründen möchten, tun dies zwischen Mitte 20 und Mitte 30. Da kann es also gut passieren, dass die Zeit, in der ein Kind geboren wird, sich mit einem berufsbegleitenden Studium oder einem Fernstudium überschneidet. Doch wie kann es gelingen, Studium, Beruf und Familienleben unter einen Hut zu bekommen? Wie lange nach der Geburt ist es realistisch, mit dem Studium fortzufahren? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es beim Studieren mit Kind? Diese Fragen beantwortet der folgende Artikel.

Ein kleiner Disclaimer: Natürlich sollen sich junge Väter ebenso wie Mütter angesprochen fühlen. Da sie jedoch häufig nicht diejenigen sind, die ihre Babys in den ersten Lebensmonaten ernähren, sind sie insgesamt meist etwas freier. Aus diesem Grund schreibe ich hauptsächlich für die Mütter im Fernstudium oder berufsbegleitenden Studium – was nicht heißt, dass die Informationen dieses Artikels nicht auch für Väter hilfreich sein können.

Schwanger werden im Studium – ist das eine gute Idee?

Manchmal erscheint es so, als gäbe es schlichtweg keinen richtig guten Zeitpunkt, um eine Familie zu gründen. Ist man unter 20, gilt man häufig als viel zu jung. Über 30 wird man als Frau ständig daran erinnert, dass „die biologische Uhr tickt“. Gleichzeitig handelt es sich um die Jahre, in denen von einem erwartet wird, Karriere zu machen. Immer mehr Frauen bekommen ihre Kinder später im Leben – jenseits der 40 sinken jedoch die Chancen, schwanger zu werden, rapide.

Wer studiert und nebenbei arbeitet, hat meist viel um die Ohren. Wenn du dich also entscheidest, schwanger zu werden (oder es ungeplant passiert), ist es vermutlich nicht realistisch, so weiterzumachen wie bisher. Dennoch kann es auch Vorteile haben, während des Studiums Mutter zu werden: Elternzeit bietet Flexibilität, und vor allem im Fernstudium lässt sich die Lernzeit selbst einteilen. Es kommt also hauptsächlich auf die äußeren Umstände an – Unterstützung durch Partner, Familie und Freunde spielt eine große Rolle.

Mutterschutzgesetz: Deine Rechte als schwangere Studentin

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt seit der Reform 2018 ausdrücklich auch für Studentinnen – unabhängig davon, ob sie nebenbei berufstätig sind oder nicht. Hochschulen sind verpflichtet, die Schutzvorschriften auf schwangere und stillende Studentinnen anzuwenden (§ 1 Abs. 2 MuSchG). Was das konkret bedeutet:

  • Schutzfristen: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen) besteht ein Beschäftigungsverbot. Für Studentinnen bedeutet das: Keine Pflicht zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen.
  • Recht auf Prüfungsteilnahme: Wichtig! Du kannst trotz laufender Schutzfrist freiwillig an Prüfungen teilnehmen, wenn du dies ausdrücklich wünschst. Die Hochschule darf dich nicht zwingen, aber sie darf dich auch nicht ausschließen.
  • Gefährdungsbeurteilung: Deine Hochschule ist verpflichtet, für schwangere Studentinnen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – besonders relevant bei Laborpraktika, Feldstudien oder anderen risikobehafteten Lehrformaten.
  • Anlaufstelle Mutterschutzbeauftragte: Viele Hochschulen haben eine Mutterschutzbeauftragte oder das Gleichstellungsbüro übernimmt diese Aufgabe. Wende dich dort frühzeitig hin.

Den vollständigen Gesetzestext findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

Nachteilsausgleich: Fristen, Prüfungen und flexible Teilnahme

Der Nachteilsausgleich ist ein zentrales Instrument, das schwangeren Studentinnen und studierenden Eltern hilft, Benachteiligungen im Studienalltag auszugleichen. Er ist in den meisten Prüfungsordnungen verankert und kann auf Antrag gewährt werden. Typische Maßnahmen umfassen:

  • Fristverlängerungen: Abgabefristen für Haus- und Abschlussarbeiten können auf Antrag verlängert werden – häufig um ein Semester oder länger.
  • Flexible Anwesenheitspflichten: Wenn du aufgrund von Schwangerschaft, Stillzeit oder Betreuungspflichten nicht an Pflichtveranstaltungen teilnehmen kannst, kann die Hochschule Ersatzleistungen ermöglichen.
  • Regelstudienzeit-Verlängerung: Die Regelstudienzeit – die vorgesehene Dauer deines Studiengangs – kann bei Elternschaft verlängert werden, ohne dass du BAföG-Ansprüche oder andere Vorteile verlierst.
  • Prüfungsrücktritte: Bereits angemeldete Prüfungen können ohne Nennung von Gründen zurückgezogen werden, wenn eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft vorliegt.

Der Nachteilsausgleich muss in der Regel proaktiv beantragt werden – am besten frühzeitig beim Prüfungsamt oder Studierendenwerk. Weitere Infos findest du auch beim Deutschen Studierendenwerk.

Wie lässt sich die Regelstudienzeit mit Kind einhalten – oder verlängern?

Die Regelstudienzeit gibt vor, wie viele Semester dein Studium offiziell dauern soll. Mit Kind ist es häufig nicht möglich, diesen Zeitplan einzuhalten – und das ist vollkommen in Ordnung. Folgende Optionen stehen dir zur Verfügung:

  • Teilzeitstudium: Viele Hochschulen erlauben ein Studium in Teilzeit, was die Regelstudienzeit entsprechend verlängert. Der BAföG-Anspruch bleibt dabei unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
  • Urlaubssemester: Du kannst ein oder mehrere Urlaubssemester beantragen, um das Studium zu unterbrechen – etwa rund um die Geburt oder in der intensiven Betreuungsphase. Während eines Urlaubssemesters bist du weiterhin immatrikuliert, musst aber keine Prüfungsleistungen erbringen. Wichtig: BAföG wird während eines Urlaubssemesters in der Regel nicht weitergezahlt.
  • Nachteilsausgleich bei Regelstudienzeit: Elternschaft kann als Grund für eine Verlängerung der Regelstudienzeit anerkannt werden, ohne dass sich das negativ auf Leistungsförderung oder Stipendien auswirkt.

Flexible Modulpläne sind dein Freund

Wenn du ein kleines Kind zu betreuen hast, dann wird dir das Studium am besten gelingen, wenn du möglichst viel Flexibilität hast. Studiengänge, die durchstrukturiert und verschult sind, vielleicht sogar vorgegebene Stundenpläne haben, sind dann nicht so einfach einzuhalten. Je mehr du selbst entscheiden und beispielsweise deine Lehrveranstaltungen auch entsprechend deines Betreuungsplanes ausrichten kannst, umso besser. An manchen Universitäten gibt es auch die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren. Das könnte eine gute Möglichkeit für dich sein, um nicht in den Stress zu kommen, eine konkrete Anzahl an Studienpunkten pro Semester nachweisen zu müssen.

Zeitmanagement ist das A und O

Wenn du mit Kind studieren möchtest, dann hast du viel weniger Zeit als vorher. Prokrastination ist dann kaum noch möglich. Stattdessen heißt es vermutlich, jede freie Minute zum Lernen zu nutzen. Wenn du vorher bereits neben der Arbeit studiert oder ein Fernstudium absolviert hast, bist du vermutlich bereits gut organisiert. Die Zeitmanagement-Fähigkeiten und Produktivitäts-Techniken, die du im berufsbegleitenden Studium gelernt hast, helfen dir auch jetzt.

Darüber hinaus darfst du dir bewusstmachen, dass es vollkommen in Ordnung ist, im Studium nicht mehr 120 Prozent zu geben. Möglicherweise wird sich das auch in deinen Noten widerspiegeln. Sei nicht zu hart mit dir, wenn weniger Zeit und Aufmerksamkeit dazu führen, dass dein Notenschnitt etwas absinkt. Vermutlich werden sich deine Prioritäten ohnehin verschoben haben.

Finanzierung des Studiums mit Kind

Egal, in welchem Lebensabschnitt du ein Studium beginnst – die Finanzierung eines berufsbegleitenden Studiums wird immer ein Thema sein. Für studierende Eltern ist dieser Punkt noch ein wenig komplexer. Folgende Finanzierungsmöglichkeiten stehen dir beim Studieren mit Kind zur Verfügung:

  • Elterngeld: In der Regel abhängig vom Einkommen, steht aber auch Personen zur Verfügung, die vorher kein Einkommen hatten (z. B. Vollzeit-Studierende).
  • Kindergeld: Im Jahr 2025 pro Kind 255 Euro pro Monat.
  • BAföG inkl. Kinderbetreuungszuschlag: Vorausgesetzt, du hattest auch vorher einen Anspruch auf BAföG. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 160 Euro monatlich pro Kind unter 14 Jahren.
  • Kinderzuschlag: Wenn Eltern finanziell nicht in der Lage sind, den Unterhalt ihrer Kinder zu decken.
  • Mutterschaftsgeld: Wenn du vorher neben dem Studium berufstätig warst.
  • Wohngeld: Auch Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen – zum Beispiel wenn kein BAföG-Anspruch besteht oder dieser ausgeschöpft ist. Das Wohngeld ist eine staatliche Miethilfe und kann je nach Haushaltsgröße und Miete mehrere Hundert Euro im Monat betragen. WICHTIG: Um Wohngeld zu beantragen, musst du in der Regel einen negativen BAföG-Bescheid vorlegen. Wenn du Anspruch auf BAföG hättest, wird dir in der Regel kein Wohngeld bewilligt.
  • Bundesstiftung Mutter und Kind: Die Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens gewährt einmalige Zuschüsse für Schwangere in Notlagen. Die Mittel können für Babybedarf, Wohnungsausstattung oder andere schwangerschaftsbedingte Ausgaben genutzt werden. Der Antrag läuft über die Schwangerschaftsberatungsstellen (z. B. Caritas, Diakonie, Donum Vitae).

Einen guten Überblick bietet auch die Broschüre des Studentenwerks Berlin „Studieren mit Kind“. Wenn du dich beraten lassen möchtest, kannst du dich auch an das für deine Stadt zuständige Studentenwerk oder das Gleichstellungsbüro deiner Hochschule wenden.

Wenn du nicht immer erst recherchieren möchtest, welche Anträge, Fristen und Formulare gerade wieder anstehen, dann ist das „Babypedia“ von Anne Nina Simoens und Anja Pallasch* ein wertvoller Begleiter. Es deckt alles ab, was frischgebackene Eltern organisatorisch wissen müssen: Elterngeld, Elternzeit, Rechtsfragen, Finanzen – übersichtlich aufbereitet mit Checklisten, Links und Apps. Gerade wenn neben dem Baby auch noch Studium und Beruf koordiniert werden wollen, ist es Gold wert, nicht alles selbst zusammensuchen zu müssen.

Studieren mit Kind: Du bist nicht allein!

Viele Universitäten haben eigene Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Kita-Plätze und Eltern-Kind-Räume. Außerdem gibt es folgende Anlaufstellen:

  • Studentenwerk: Sozialberatung, Beratung zu Finanzierung und Kinderbetreuung
  • Gleichstellungsbüro deiner Hochschule: Beratung zu Nachteilsausgleich und Mutterschutz
  • Elternservicebüros: An vielen Hochschulen gibt es spezielle Anlaufstellen für Studierende mit Kind
  • Psychologische Beratungsstelle: Bei Prüfungsstress, Überlastung oder mentalen Schwierigkeiten
  • Familienberatung Caritas/Diakonie: Für Anträge auf Bundesstiftung Mutter und Kind und weitere Hilfsleistungen

Egal, ob die Schwangerschaft geplant oder ungeplant war – mit Selbstdisziplin, Unterstützung und guter Planung kann Studieren mit Kind eine ganz besondere Phase in deinem Leben werden. Du musst das nicht allein meistern.

Du studierst mit Kind und weißt, wie viel Jonglieren das bedeutet? Dann bist du hier genau richtig. Im Newsletter teile ich regelmäßig Artikel rund um Zeitmanagement, Selbstorganisation und das berufsbegleitende Studium – auch speziell für Mamas und Papas im Studium. Wer tiefer einsteigen möchte, findet in meinem Buch zum Psychologiestudium neben dem Beruf* konkrete Strategien, wie sich Studium, Familie und Alltag miteinander vereinbaren lassen. Und wenn du dir wünschst, dass dich jemand individuell dabei begleitet, dein Studium trotz voller To-Do-Liste voranzubringen – dann schau dir gern mein Coaching-Angebot an – ich freue mich auf dich!

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